« La loi Toubon » verlangt dass in der Bezeichnung, dem Angebot und der Aufmachung von Gütern, Produkten oder Dienstleistungen sowie in den Aufschriften, Anzeigen oder Mitteilungen, die der Unterrichtung der Öffentlichkeit dienen, die französische Sprache zu benutzen ist. Einige Beispiele betroffener Bereiche:
- Schriftstücke zur Benutzer- oder Verbraucherinformation wie z.B.
Etiketten, Prospekte, Kataloge, Broschüren und anderes Informationsmaterial
- Schriftliche oder audiovisuelle Werbung für vertriebene Güter, Produkte oder Dienstleistungen
- Aufschriften auf Produkten, deren Behältern oder Verpackungen
- Aufschriften, Anzeigen oder Mitteilungen, die der Unterrichtung der Öffentlichkeit dienen